Ein wertschätzender, sicherer und transparenter Umgang ist die Grundlage unserer täglichen Arbeit mit den Kindern. In diesem FAQ finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu wichtigen Themen, die das gemeinsame Miteinander in unserer Betreuung prägen.
Wir informieren Sie unter anderem über unseren Umgang mit Schimpfwörtern, den Einsatz von Mobilgeräten wie Handys und Smartwatches sowie zur Aufsichtspflicht. Auch organisatorische Punkte wie Kündigungen oder Rücklastschriften werden hier verständlich erklärt.
Ziel ist es, allen Beteiligten – Kindern, Eltern und Betreuungsteam – klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten, die Orientierung und Sicherheit schaffen.
Stand: April 2025

Alle Infos auf einen Blick
1. Wie gehen wir in der Betreuung mit Schimpfwörtern um?
Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ist uns sehr wichtig. Schimpfwörter und abwertende Sprache haben in unserer Betreuung keinen Platz. Wenn solche Situationen auftreten, sprechen wir sie mit den Kindern offen an und unterstützen sie dabei, andere Wege zu finden, um ihre Gefühle oder Konflikte auszudrücken. Wir bitten Sie herzlich um Ihre Unterstützung in diesem Bereich, indem Sie mit Ihren Kindern über respektvolles Verhalten sprechen und dieses zu Hause weiter fördern.
2. Dürfen Kinder Handys oder Smartwatches in der Betreuung nutzen?
In unserer Einrichtung ist das Tragen und Nutzen von Smartphones und Smartwatches während der Betreuungszeit grundsätzlich nicht erlaubt – unabhängig von Modell oder Funktionen (z. B. Ortung oder SOS). Diese einheitliche Regelung gilt für alle Kinder und dient der Fairness, Konzentration, dem Datenschutz sowie einem störungsfreien Miteinander.
Unsere Ziele dabei sind:
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Gleichbehandlung: Keine Ausnahmen – so vermeiden wir Neid, Frust und Missverständnisse.
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Fokus auf Gemeinschaft: Kinder sollen bei uns ohne digitale Ablenkung spielen, lernen und Freundschaften erleben.
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Datenschutz: Geräte mit Kamera, Mikrofon oder GPS können die Privatsphäre anderer gefährden – selbst wenn sie nicht aktiv genutzt werden.
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Pädagogische Verantwortung: Wir tragen Verantwortung für die Entwicklung aller Kinder, auch in Bezug auf Selbstständigkeit und Vertrauen. Ein geschützter Raum ohne digitale Kontrolle stärkt das Selbstvertrauen und das Gemeinschaftsgefühl der Kinder.
Nach Verlassen der Betreuung dürfen die Kinder ihre Geräte wieder nutzen. Wir unterstützen sie dabei durch Erinnerungen und Hinweisschilder in der Garderobe.
Bitte besprechen Sie diese Regelung mit Ihrem Kind – vielen Dank für Ihre Unterstützung!
3. Welche Regelung gilt für digitale Geräte in der Betreuung?
Während der gesamten Betreuungszeit im Honigtopf dürfen keine digitalen Geräte genutzt oder getragen werden – dazu zählen insbesondere Smartphones, Smartwatches (auch SOS-Uhren), Tablets oder Kameras.
Alle Geräte müssen bei Ankunft ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut werden. Die Nutzung ist erst nach Verlassen der Betreuungsräume wieder erlaubt, z. B. auf dem Heimweg.
Individuelle Ausnahmen sind nicht vorgesehen – die Regelung gilt einheitlich für alle Kinder, um Gleichbehandlung, Ablenkungsfreiheit, Datenschutz und pädagogische Sicherheit zu gewährleisten.
Bei Verstößen behalten wir uns eine Ermahnung des Kindes und ein Gespräch mit den Eltern vor.
4. Was sollten Eltern über unsere Aufsichtspflicht wissen?
Unsere Verantwortung beginnt, sobald die Kinder unsere Betreuungsräume betreten. Nach Schulschluss stellen wir sicher, dass die Kinder sicher in unseren Räumlichkeiten ankommen. Sobald das Kind nach dem Unterricht direkt nach Hause geht, ohne unsere Betreuungseinrichtung zu betreten, endet die Aufsichtspflicht der Schule und die Eltern sind verantwortlich. Es ist für uns daher besonders wichtig, dass alle Beteiligten sich an diese Regelung halten, um eine reibungslose Betreuung gewährleisten zu können.
5. Was müssen Eltern zu Rücklastschriften und Kündigungen wissen?
Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können, erheben wir für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand eine Gebühr. Wir bitten deshalb darum, auf eine ausreichende Deckung des Kontos zum Abbuchungszeitpunkt zu achten.
Kündigungen müssen immer direkt von den Eltern erfolgen. Falls keine schriftliche Kündigung bis zum Ende des Schuljahres vorliegt, verlängert sich der Betreuungsplatz automatisch ins nächste Schuljahr. Darum bitten wir, Kündigungen rechtzeitig einzureichen.
6. Warum ist die Zustimmung zum Austausch zwischen dem Honigtopf e.V. und der Schule notwendig?
Eine enge Zusammenarbeit mit der Schule ist für eine gute Betreuung der Kinder unerlässlich. Nur durch regelmäßigen Austausch können wir die Kinder bestmöglich unterstützen, ihre Bedürfnisse frühzeitig erkennen und auf besondere Situationen angemessen reagieren.
Wenn Eltern dieser Zusammenarbeit nicht zustimmen, ist eine verantwortungsvolle Betreuung im Sinne des Kindeswohls nicht möglich – daher kann das Kind in diesem Fall leider nicht betreut werden.
7. Wann kommt ein Ausschlussverfahren zur Anwendung?
Wir legen sehr großen Wert auf ein respektvolles und harmonisches Miteinander. Sollte es jedoch wiederholt zu schwerwiegenden Verstößen gegen unser Reglement oder zu einem unangemessenen Verhalten kommen, welches das gemeinsame Zusammenleben und Arbeiten beeinträchtigt, sehen wir uns gezwungen, ein Ausschlussverfahren einzuleiten.
Das Ausschlussverfahren erfolgt nicht ohne vorherige Gespräche und Versuche der Lösung. In der Regel geht ein Ausschluss mit einer Vielzahl von Schritten einher:
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Gespräch mit dem Kind: Zunächst wird das Verhalten des Kindes in einem Gespräch thematisiert. Gemeinsam mit dem Kind wird versucht, die Ursache des Verhaltens zu ergründen und Lösungen zu finden.
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Gespräch mit den Eltern: Wenn das Verhalten weiterhin problematisch bleibt, erfolgt ein Gespräch mit den Eltern, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen und das Kind zu unterstützen. In diesem Gespräch werden die Eltern über die Situation und die erforderlichen Maßnahmen informiert.
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Ermahnung: Sollte keine Verbesserung eintreten, erhält das Kind eine formelle Ermahnung. Diese soll klar machen, dass das Verhalten nicht akzeptiert wird und dass im Wiederholungsfall weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.
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Ausschluss: Wenn alle Maßnahmen erfolglos bleiben und das Verhalten weiterhin den Alltag stört oder das Wohl der anderen Kinder beeinträchtigt, kann ein Ausschluss von der Betreuung erforderlich sein.
Unser Ziel ist es, jedes Kind in seiner Entwicklung zu unterstützen und ein positives Umfeld zu schaffen. Ein Ausschluss ist immer die letzte Maßnahme, die nur dann ergriffen wird, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind.